Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote von Alexander Friesen, handelnd unter FrisiLogix, Goethestr. 56, 58540 Meinerzhagen, Deutschland („FrisiLogix“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FrisiLogix ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn FrisiLogix in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragspartner und Unternehmensangaben
Vertragspartner des Kunden ist Alexander Friesen | FrisiLogix, Goethestr. 56, 58540 Meinerzhagen, Deutschland, E-Mail: info@frisilogix.de, Telefon: +49 2354 9449391, USt-IdNr.: DE295743254.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) FrisiLogix bietet insbesondere Leistungen in den Bereichen Verkauf von Robotiklösungen, Beratung, Planung, Integration, Installation/Inbetriebnahme, Wartung, Service, Schulung sowie software- und firmwarebezogene Leistungen an.
(2) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, produktspezifische Unterlagen, Herstellerdokumentationen sowie etwaige Leistungsbeschreibungen von FrisiLogix.
(3) Technische Angaben, Darstellungen, Maße, Gewichte, Leistungsdaten, Reichweiten, Laufzeiten, Flächenleistungen oder sonstige Produktmerkmale sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(4) FrisiLogix ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Vertragsschluss
(1) Angebote von FrisiLogix sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots von FrisiLogix durch den Kunden und die anschließende Bestätigung durch FrisiLogix zustande. Alternativ kommt ein Vertrag zustande, wenn FrisiLogix eine Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
(3) Soweit FrisiLogix künftig zusätzlich Online-Bestell- oder Anfrageprozesse bereitstellt, gelten diese AGB auch für solche digitalen Vertriebswege, soweit nicht für den jeweiligen Prozess besondere Bedingungen vereinbart werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar.
(3) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem von FrisiLogix benannten Konto.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. FrisiLogix ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmer sowie die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FrisiLogix anerkannt sind.
6. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von FrisiLogix.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit üblich oder vertraglich geboten, angemessen zu versichern.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FrisiLogix nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Ein Rücknahmeverlangen stellt nur dann einen Rücktritt dar, wenn FrisiLogix dies ausdrücklich erklärt.
(4) Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt FrisiLogix Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.
7. Lieferung, Leistungsfristen, Teillieferungen, Selbstbelieferung und höhere Gewalt
(1) Lieferungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung ab Lager bzw. Versandort an die vom Kunden benannte Lieferadresse. Lieferungen erfolgen derzeit grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
(3) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. FrisiLogix wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn ein Vorlieferant nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß liefert und FrisiLogix hieran kein Verschulden trifft.
(4) Fälle höherer Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare, von FrisiLogix nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe, Pandemien, Cyberangriffe oder vergleichbare Ereignisse, verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dauert die Störung unangemessen lange an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8. Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Warenlieferungen spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder FrisiLogix weitere Leistungen, etwa Installation oder Inbetriebnahme, übernommen hat.
(2) Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr ab dem Tag auf den Kunden über, an dem die Ware versand- oder abnahmebereit ist und FrisiLogix dies dem Kunden angezeigt hat.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Schnittstellen, Netzwerke, Stromversorgung, Flächen, Sicherheitsfreigaben und sonstigen Voraussetzungen bereit.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Einsatzumgebung, Infrastruktur und Betriebsabläufe für die vorgesehene Robotiklösung geeignet sind, soweit FrisiLogix nicht ausdrücklich eine weitergehende Prüfung oder Verantwortung übernommen hat.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen; Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
10. Installation, Inbetriebnahme und Abnahme
(1) Soweit vertraglich vereinbart, erbringt FrisiLogix Installations-, Integrations-, Inbetriebnahme- oder Schulungsleistungen beim Kunden.
(2) Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durchzuführen, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert oder wenn der Kunde die gelieferte Lösung produktiv nutzt, ohne die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zu verweigern.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11. Nutzungs-, Betriebs- und Wartungsbedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Betriebs-, Sicherheits-, Wartungs-, Pflege-, Lade- und Nutzungsvorgaben von FrisiLogix sowie des jeweiligen Herstellers einzuhalten und nur entsprechend geschultes Personal einzusetzen.
(2) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass die Produkte nicht zweckentfremdet, überlastet, unsachgemäß eingesetzt, unautorisiert verändert oder in ungeeigneten Umgebungen betrieben werden.
(3) Wartungsintervalle, Inspektionsvorgaben und sicherheitsrelevante Hinweise sind vom Kunden auf eigene Verantwortung einzuhalten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für den ordnungsgemäßen laufenden Betrieb, die tägliche Einsatzkontrolle sowie Datensicherungen verantwortlich.
(4) In Robotern verbaute Akkus sind Bestandteil des jeweiligen Produkts. Sie werden von FrisiLogix grundsätzlich nicht als separates Einzelprodukt verkauft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
12. Software, Firmware und Updates
(1) Soweit zum Liefer- oder Leistungsumfang Software, Firmware, Apps, Cloud-Zugänge oder sonstige digitale Komponenten gehören, erhält der Kunde hieran ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang.
(2) Der Kunde darf Software und Firmware weder zurückentwickeln, vervielfältigen, bearbeiten, verbreiten noch Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich schriftlich gestattet ist.
(3) Hersteller- oder Drittanbieter-Lizenzbedingungen bleiben anwendbar und gehen für die betreffenden Komponenten im Kollisionsfall vor.
(4) Updates, Upgrades, Patches oder Sicherheitsanpassungen schuldet FrisiLogix nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist, gesetzlich erforderlich ist oder aus Sicherheitsgründen im konkreten Einzelfall notwendig und zumutbar umgesetzt werden kann.
13. RaaS-Modelle und Drittanbieter-Partner
(1) FrisiLogix kann Kunden im Rahmen von Robotics-as-a-Service („RaaS“), Miet-, Finanzierungs- oder nutzungsbasierten Modellen beraten, vermitteln oder organisatorisch begleiten.
(2) Soweit solche Modelle über Drittanbieter, Finanzierungspartner, Leasinggesellschaften, Vermieter, Hersteller oder sonstige Kooperationspartner abgewickelt werden, kommt der jeweilige Miet-, Leasing-, Finanzierungs- oder RaaS-Vertrag unmittelbar mit dem jeweiligen Partner zustande.
(3) Für Leistungen, Vertragsbedingungen, Verfügbarkeiten, Zahlungsbedingungen oder Pflichtverletzungen des jeweiligen Drittanbieters haftet FrisiLogix nur nach Maßgabe dieser AGB und nur, soweit FrisiLogix hierfür im Einzelfall selbst vertraglich eingestanden ist.
14. Sachmängel, Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich oder in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Bei berechtigten Mängeln ist FrisiLogix nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese nicht wirksam beschränkt wurden.
(4) Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei natürlichem Verschleiß, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung von Betriebs-, Sicherheits- oder Wartungsvorgaben, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Umgebungsbedingungen, Eingriffen in Hard- oder Software, nicht freigegebenen Umbauten oder Änderungen sowie bei vom Kunden oder Dritten bereitgestellten fehlerhaften Daten, Netzen oder Schnittstellen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Sachen 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt ergänzend Ziffer 15.
15. Haftung
(1) FrisiLogix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit eine Garantie ausdrücklich übernommen wurde.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von FrisiLogix bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet FrisiLogix insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste oder Schäden, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, fehlerhaften Bedienung oder unzureichenden Wartung durch den Kunden beruhen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von FrisiLogix.
16. Schutzrechte, Unterlagen und Dokumentation
(1) An Angeboten, Kalkulationen, Konzepten, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Präsentationen, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, Dateien und sonstigen Materialien behält sich FrisiLogix sämtliche Eigentums-, Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte vor.
(2) Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von FrisiLogix weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.
(3) Soweit FrisiLogix nach Vorgaben des Kunden arbeitet, steht der Kunde dafür ein, dass durch die Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen, Daten oder Spezifikationen keine Rechte Dritter verletzt werden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von FrisiLogix. FrisiLogix bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
18. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge einschließlich dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit hierdurch eine unzumutbare Lücke entsteht, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von Alexander Friesen | FrisiLogix mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie regeln insbesondere den Verkauf, die Beratung, Planung, Integration, Installation/Inbetriebnahme, Wartung, Schulung sowie software- und firmwarebezogene Leistungen im Bereich mobiler Robotik.